Umsatzsteuerprüfungen – So schützen Sie sich und Ihr Geld

Umsatzsteuerprüfer können sogar unangemeldet vor Ihrer Tür stehen: Sie können im Rahmen einer sogenannten Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b Umsatzsteuergesetz (UStG)) kontrollieren, ob Sie die Umsatzsteuer korrekt berechnen und abführen.

 

So verhalten Sie sich, wenn der Prüfer an Ihrer Tür klingelt

Wichtig ist, dass Sie gelassen bleiben und nicht die Nerven verlieren, wenn plötzlich Besuch vom Finanzamt vor der Tür steht. Die folgenden Tipps sollten Sie auf jeden Fall beachten:

  • Verlangen Sie zunächst, dass sich der unangemeldet erschienene Amtsträger ausweist. Legt er keinen Dienstausweis vor, weisen Sie ihn ab. Ansonsten müssen Sie ihm gestatten, Ihre Betriebs- und Geschäftsräume zu betreten und zu besichtigen. Das soll während Ihrer Geschäfts- und Arbeitszeiten geschehen, kann aber auch davor oder danach erfolgen, wenn bei Ihnen schon oder noch gearbeitet wird.
  • Liegen Ihre Geschäftsräume in Ihrer Privatwohnung, müssen Sie den Prüfer in diesen Teil der Wohnung einlassen. Darüber hinaus gilt: Private Grundstücke und Wohnungen/Häuser darf der Beamte nicht betreten.
  • Der Beamte darf Ihre Räume nicht durchsuchen. Dazu braucht er einen Durchsuchungsbeschluss.
  • Geben Sie von sich aus keine Erklärungen ab – bleiben Sie hilfsbereit und kooperativ, aber reden Sie so wenig wie möglich. So können Sie sich auch nicht so leicht in Widersprüche verwickeln oder auf etwas aufmerksam machen, das der Prüfer noch gar nicht bemerkt hat. Bevor Sie sich zu etwaigen Vorwürfen äußern, sprechen Sie mit einem erfahrenen Steuerberater.

 

Was nach einer Prüfung passiert

Findet der Prüfer Ungereimtheiten, oder meint er, Sie kommen Ihrer Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nach, kann er zudem sofort zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung nach § 193 Abgabenordnung (AO) übergehen. Dies ist ohne die sonst vorgeschriebene vorherige Prüfungsanordnung mit zeitlichem Abstand zur Prüfung möglich, sodass Sie sich nicht vorbereiten können. Alle Ihre Geschäftsvorfälle werden dann gründlich durchleuchtet.

 

3 Tipps: So beugen Sie vor

Tipp 1: Geben Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und -Jahreserklärungen pünktlich ab, um unauffällig zu bleiben.

Tipp 2: Ergeben sich bei Ihren ­Voranmeldungen – wegen größerer Anschaffungen – Umsatzsteuererstattungen, informieren Sie Ihr Finanzamt über den Grund. Lassen Sie dem Sachbearbeiter unaufgefordert z. B. entsprechende Rechnungskopien zukommen.

Tipp 3: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Buchführungsunterlagen jederzeit korrekt, möglichst schlüssig und mit einem Griff auffindbar sind. Das macht den besten Eindruck auf den Prüfer. Müssen Sie dagegen erst kramen und Ihre Unterlagen mühsam zusammensuchen, wird das Jagdfieber erst geweckt.

 


Erstellen Sie Ihre Website gratis! Webnode