Urlaubsanspruch bei Minijobbern

17.08.2014 19:56

Die Minijobzentrale weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass auch im Minijob ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub besteht.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch muss auf die vereinbarten wöchentlichen Arbeitstage umgerechnet werden (ausgehend von einem Anspruch von 24 Tagen bei einer Sechstagewoche). Bei einer Fünf-Arbeitstage-Woche stehen dem Minijobber 20 Urlaubstage zu, auch wenn er an diesen fünf Tagen nur stundenweise arbeitet. Wird z. B. nur an zwei Werktagen je Woche gearbeitet, reduziert sich der Urlaubsanspruch auf acht Urlaubstage.

Der Urlaubsanspruch kann jedoch höher ausfallen, wenn der Arbeitgeber den vollzeitbeschäftigen Mitarbeitern einen längeren Jahresurlaub gewährt.