Gesellschafter-Geschäftsführer kann sozialversicherungspflichtig sein

12.05.2014 15:03

Im aktuellen Urteilsfall wurde die allgemeine Auffassung bestätigt, wonach ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wenn er eine Minderbeteiligung unterhält. Dies gilt auch dann, wenn er über für die Firma wesentliche Fachkenntnisse und Kundenkontakte verfügt, sich jedoch anderseits Rechte eines Arbeitnehmers sichert.

Im Urteilsfall lag eine Beteiligung von 49,71% vor. Der Arbeitsvertrag sicherte dem Gesellschafter jedoch Urlaubsanspruch, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, etc. zu.


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