Buchhalterische Tätigkeiten
Gerne übernehme ich für Sie gemäß meiner Befugnisse i. S. d. § 6 Nr. 3 und Nr. 4
des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) folgende Tätigkeiten:
- Schreib- und Rechenarbeiten
- Sortieren von Belegen
- Erfassung der laufenden Geschäftsfälle durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege, Führung eines Kassenbuchs, usw.)
- Kontieren lfd. Geschäftsfälle
- Buchen lfd. Geschäftsfälle
- Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung (Baulohnkenntnisse im Bauhaupt- und Nebengewerbe vorhanden)
- Erstellung von nationalen und internationalen Reisekostenabrechnungen
- Fertigung und zertifizierte Übermittlung der lfd. Lohnsteueranmeldungen
- Fertigung und Übermittlung der lfd. Beitragsnachweise und SV-Meldungen
- Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (zur Weitergabe vom, bzw. an einen Steuerberater)
- Betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahresabschlusses, auch nicht in Form eines programmgesteuerten Ausdrucks = "Knopfdruckbilanz")
- sowie steuerrechtlich nicht relevante Hilfeleistungen bei der Einrichtung der Buchführung (z. B. durch Hilfestellung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks von Buchführungsergebnissen)